Schreiben an Herrn Stolpe

Sibylle Laurischk
Rechtsanwältin
Ordentliches Mitglied im Rechtsausschuss
Mitglied des Deutschen Bundestages
Stellvertretendes Mitglied im Innenausschuss
und Umweltausschuss

schrieb:

An den
Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Herrn
Manfred Stolpe
Invalidenstraße 44

10115 Berlin

B 33 zwischen Offenburg und Hausach, Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes

Sehr geehrter Herr Bundesminister,

zu der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes wende ich mich an Sie als Abgeordnete Offenburgs und des nördlichen Ortenaukreises.
Seit Jahren bemühen sich der Ortenaukreis und die Landesregierung um einen Ausbau der bislang überwiegend zweispurigen B 33 zwischen Offenburg und Hausach. Seit 1994 starben im Zuge schwerer Verkehrsunfälle 35 Menschen auf dieser Straße. Die Schwere der Unfälle liegt deutlich über dem Landesdurchschnitt. Die B 33 ist weit überdurchschnittlich frequentiert mit einem hohen Lastwagenanteil, was bei einer zweispurigen Straßenführung immer wieder zu riskanten Überholmanövern führt.

Die B 33 verbindet den Raum Kehl/Straßburg mit der Autobahn A 81 und dem Großraum Stuttgart. Es handelt sich um eine der wichtigsten West-Ost-Verbindungen zwischen südlichem Oberrhein und dem Elsaß in Richtung Württemberg. Die ständig angespannte Verkehrslage auf dieser Straße führt in der Bevölkerung zu der nachhaltigen Forderung, die B 33 verkehrsgerecht auszubauen.

Der Kreistag des Ortenaukreises hat nun eine Resolution verabschiedet, die den Ausbau der B 33 zu einer leistungsfähigen Ost-West-Achse fordert. Dabei wird die Erweiterung der B 33 auf vier Spuren zwischen Offenburg und Steinach einschließlich einer Mitteltrennung und der mindestens dreistufige Ausbau durchgängig zwischen Steinach und Hausach inklusive der Ortsumfahrung Haslach als äußerst dringend erachtet. Die Anschlüsse an die B 33 sollen dabei kreuzungsfrei sein.

Kurzfristig hat die Straßenverkehrsbehörde eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 80 km/h verfügt, was aber nach meiner Einschätzung eher noch zu weiteren riskanten Überholmanövern und damit unfallträchtigen Situationen führen wird.

Im Bundesverkehrswegeplan ist die Anbindung der B 33 an die A 5 durch einen im vordringlichen Bedarf befindlichen Autobahnzubringer vorgesehen, was nach meinem Dafürhalten aber nur dann Sinn macht, wenn auch der Ausbau der B 33 im vordringlichen Bedarf geführt wird. Angesichts der prekären Situation ist der Ausweis des Zubringers im vordringlichen Bedarf und die Darstellung der B 33 im weiteren Bedarf in sich nicht schlüssig und bedeutet nach meinem Dafürhalten eine Verschleuderung von Bundesmitteln. Sollte nur der Autobahnanschluß im vordringlichen Bedarf bleiben, der Ausbau der B 33 aber nicht hierin aufgenommen werden, bedeutet dies in der Praxis die Finanzierung der Erschließung eines kommunalen Gewerbegebiets mit Mitteln für den Bundesfernstraßenbau.

Da ich nicht davon ausgehe, dass die Bundesregierung Haushaltsmittel zu verschleudern hat, bitte ich Sie mit Nachdruck im Interesse der von der hochproblematischen Verkehrssituation auf der B 33 betroffenen Menschen, auch diese Straße entsprechend der Resolution des Kreistages im Ortenaukreis in den vordringlichen Bedarf bei der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes aufzunehmen .

Mit freundlichen Grüßen

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