Leserbrief: Fünf Jahre “Galgenfrist” sind nicht genug

FLUGPLATZPLÄNE DER STADT
Die Fliegergruppe Offenburg kämpft um den Flugplatz, der nach dem Willen der Stadtspitze einem Gewerbegebiet weiche soll. Dass der Gemeinderat der Entwicklung einer “Konzeptskizze” mit diesem Ziel zugestimmt hat (BZ vom 11. Oktober, “Mindestens fünf Jahre Galgenfrist für den Offenburger Flugplatz”), enttäuscht dieses Mitglied der Gruppe:
Mit Galgenfrist lässt sich ein Flugplatz nicht betreiben! Seit Jahrzehnten lebt der Platz mit Galgenfristen. Im Nutzungsvertrag mit der Stadt ist eine Kündigungsfrist von nur zwölf Monaten vereinbart. Im Gegenzug ist der Verein verpflichtet, den Platz und Abgrenzung, Gebäude, befestigte Flächen, Bewuchs auf eigene Kosten zu pflegen und zu erhalten. Jeder weiß, dass mit so kurzen Fristen keine Betriebe geführt werden können. Fünf Jahre sind bei weitem nicht ausreichend! Entscheidungen über Investitionen brauchen einen Sicherheitszeitraum von 15 bis 20 Jahren, denn es geht schnell um viel Geld. Bei einem Flugplatz sind das speziell Unterhalt der Infrastruktur wie Landebahn, Rollwege, Vorfeld , Hallen aber auch die Flugzeuge, die nur eine beschränkte Lebensdauer haben, aber sehr teuer sind. So hemmt das Damoklesschwert der Galgenfrist schon seit Jahren den Verein, notwendige Investitionen zu machen und belastet das Miteinander der Mitglieder. Irgendwann funktioniert die Infrastruktur nicht mehr und das Unternehmen hat größte Probleme. Bekannt ist das Beispiel der Deutschen Bahn. Appell an die Stadt: Geben sie dem Flugplatz eine vernünftige Perspektive!

Harald Thomann, Offenburg

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