Planung

Originaltext der Stadtverwaltung Offenburg

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Neubau des Südzubringers

Hintergrund
Die Empfehlung zur Entwicklung eines Interkommunalen Gewerbegebietes im Raum Offenburg wurde erstmals im Rahmen eines Entwicklungsgutachtens zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Offenburg, das die FIRU GmbH im September 1995 erstellt hat, ausgesprochen. In diesem Gutachten gelangt die FIRU hinsichtlich der mittel- und längerfristigen Gewerbeflächenentwicklung im Raum Offenburg zu dem Ergebnis, dass diese vornehmlich im Süden des Stadtgebietes im Bereich des Verkehrslandeplatzes zwischen der BAB 5 und der B3/33 auf dem Wege einer interkom-munalen Kooperationslösung erfolgen sollte. [Auf der Basis...]

Der Zweckverband "Gewerbepark Raum Offenburg" (GRO), Sitz Offenburg, wurde am 27.7.1998 gegründet.
[Ziel der...]

Notwendigkeit eins Südzubringers
Der Zweckverband "Gewerbepark Raum Offenburg" ließ untersuchen, inwieweit das bestehende Straßennetz von Offenburg die zusätzliche verkehrliche Belastung infolge der vollständigen Aufsiedlung des Gewerbeparks aufnehmen kann. Es muss davon ausgegangen werden, dass das zusätzliche Verkehrsaufkommen hervorgerufen durch die vollständige Aufsiedlung des Gewerbegebiets 20.000 Kfz/24h betragen wird, was 10% des heutigen Verkehrsaufkommens des gesamten Stadtgebietes darstellt. Die Studien ergaben, dass bei Realisierung und vollständiger Aufsiedlung des Gewerbeparks, was nach heutigem Stand etwa in den Jahren 2020 bis 2025 der Fall sein wird, die Abwicklung des prognostizierten Verkehrsaufkommens nicht über das bestehende Straßennetz, sondern nur über einen neuen Autobahnzubringer von dem Knotenpunkt B3/33 zur Autobahn erfolgen kann.
Folgende Fakten untermauern diese Aussage:

  • Die Anbindungen der Bauabschnitte auf Schutterwälder und Offenburger Gemarkung des Gewerbegebiets können nur maximal 70% des Verkehrs aufnehmen.
  • Der Knoten Südring/B3/33 kann nach dem geplanten Ausbau nur maximal 40% des Verkehrs der Bauabschnitte auf Schutterwälder und Offenburger Gemarkung aufnehmen.
  • Selbst bei einer Teilaufsiedlung wird es zu Rückstau auf dem Südring kommen.
  • Wenn die zügige Fahrt zur Autobahn über den Südring nicht gewährleistet ist, besteht die Gefahr, dass sich der Verkehr "Schleichwege" über Schutterwald/Langhurst und Schutterwälder Straße/Wichernstraße sucht.

Ein Südzubringer würde diese Missstände beheben, da die Bauabschnitte auf Schutterwälder und Offenburger Gemarkung direkt an den Südzubringer angeschlossen werden und somit der Verkehr nicht den Südring belasten. In Zahlen ausgedrückt heißt das, dass die Lärmbelastung von Hildboltsweier durch den Bau eines Südzubringers um 2 dB(A) sinken würde. Der Lärmanteil des Südzubringers nach Variante 4 beträgt für Hildboltsweier nur 0,1 bis 0,3 dB(A). Auch Uffhofen und der nördliche Teil von Albersbösch (Nähe B33a) wird durch den Bau eines Südzubringers eine Entlastung erfahren.
Summa summarum ist vor dem Hintergrund, dass der Gewerbepark in der geplanten Größe realisiert werden soll, festzustellen, dass zum Wohle der BürgerInnen der Bau eines Südzubringers unbedingt notwendig ist.

Realisierung des Südzubringers
Die Stadt strebt an, dass der Bau des Südzubringers zeitgleich mit dem Ausbau der Autobahn erfolgen kann. Es ist wichtig zu erkennen, dass die heutigen Überlegungen über den Trassenverlauf nur deshalb angestellt werden, weil bei der Aufsiedelung des Gewerbeparks darauf geachtet werden muss, dass eine Trasse für den später zu bauenden Südzubringer freigehalten wird.

An dieser Stelle seien 2 Bemerkungen erlaubt:

1. Laut WRO werden in der Region Ortenau zur Zeit ca. 1500 ha Gewerbeflächen angeboten, davon 1000 ha zur sofortigen Bebauung. (www.wro.de/php/flaeche_detail.php?id=121&ort=Offenburg)
Das bedeutet: Sind 1500 ha in der Region zu wenig? Brauchen wir tatsächlich zusätzliche 108 ha im GRO oder wäre es sinnvoller, bereits vorhandene Flächen zu vermarkten?

2. Laut Autobahnpolizei Offenburg fahren auf der A5 täglich 65.000 Kfz.
(www.baden-online.de/news/lokalmeldungen)
Der Zweckverband ließ begutachten, daß das Verkehrsaufkommen auf dem Autobahnzubringer 20.000 Kfz. in 24 Std. Stunden betragen würde. (s.o.)
Das bedeutet: Jedes dritte Kfz. auf der A5 käme von oder verließe die Autobahn an der neuen Anschlussstelle Offenburg Süd! Das sieht mehr nach Wunschdenken denn nach solidem Gutachten aus.