Vorschlag

Unser Angebot an die Stadt Offenburg

Das Naherholungsgebiet um und mit dem Flugplatz, Unterwald und Königsee bleibt in seinem aktuellen, vollen Umfang erhalten.

Der Sonderlandeplatz Offenburg EDTO bleibt in seinen jetzigen Ausmaßen als Sonderlandeplatz der Klasse II ( ICAO Code 2B) bestehen. Die Genehmigung nach §6 LuftVerkehrsGesetz als solche bleibt unberührt.

Der Autobahnzubringer Variante IV wird in seiner Gesamtheit abgelehnt. Deshalb ist zusätzlich zur der vom Gemeinderat beschlossenen Freihaltetrasse Variante IV eine Alternative zu beschließen und freizuhalten.

Der Sonderlandeplatz EDTO steht allen Personen mit oder ohne eigenem Luftfahrzeug im Rahmen der veröffentlichten Betriebsgenehmigung zur Verfügung. Die Ansiedlung weiterer Luftsportvereine am Platz wird begrüßt.

Der Sonderlandeplatz EDTO wird als wesentlicher Bestandteil der Verkehrs- Infrastruktur in den "Gewerbepark Raum Offenburg" (GRO) einbezogen.
Der Sonderlandeplatz EDTO wird von einer neu zu gründenden Betreibergesellschaft von der Stadt gepachtet und bewirtschaftet. Gegenstand des Pachtvertrages ist die Liegenschaft in ihrer Gesamtheit. Die Laufzeit des Pachtvertrages sollte 20 (zwanzig) Jahre nicht unterschreiten, um Investitionen zu ermöglichen.

Mit mehr als 7.000 Unterschriften zum Erhalt des Platzes hat die BI einen politischen Auftrag angenommen. Die BI ist willens und in der Lage der Stadt Offenburg ein schlüssiges Konzept zum Betrieb des Flugplatzes anzubieten.

Offenburg mit seiner Region hat als Oberzentrum eine prosperierende Zukunft, wenn sich die Verwaltung effizienten, modernen und bürgernahen Lösungen öffnet. Ein erster Schritt ist getan.
Attraktivität in der Ansiedelung von Gewerbe erreicht man vor allem, wenn man hervorragende Alleinstellungsmerkmale gegenüber den Mitbewerbern vorweisen kann. Ein solches Merkmal ist ein kleiner, maßgeschneiderter Landeplatz für die Bedürfnisse der "Allgemeine Luftfahrt".

Flugplatz
Planvorschlag