EDTO

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Zur Situation am Sonderlandeplatz EDTO:

Bis 1996 war Offenburg ganz normaler Verkehrslandeplatz mit Betriebspflicht.
fMit der Beteiligung der Kommune an dem Konversionsflughafen Lahr witterte die Verwaltung sofort die Möglichkeit, hier Grund und Boden zu versilbern. Der Platz wurde zum Sonderlandeplatz zurückgestuft und alle Motorflugzeuge in privater Hand wurden des Platzes verwiesen. Von dieser Deportation verschont blieben die Flugzeuge der Flieger-Gruppe Offenburg und der Firma Burda. Durch Unfall verlor die Fa. Burda eine Falcon, mit der Konsequenz alle Flächenflugzeuge aus Offenburg abzuziehen. Was blieb war der Vereinsbetrieb und der gelegentliche Verkehr der beiden Werften am Platz. Die restriktive Politik der Stadtverwaltung und die devote Haltung des Platzbetreibers ließen schnell den Eindruck aufkommen, EDTO sei ein Segelfluggelände. Der FGO gefiel dieser Zustand als alleiniger Nutzer offensichtlich, hätte sie doch sonst schon vor Jahren die vorgesehene Entwicklung erkennen und sich gegen die drohende Schließung wehren können.
Es blieb der BI vorbehalten, die FGO aus ihrem Dornröschenschlaf zu wecken und die Öffentlichkeit zu sensibilisieren.
Deshalb müssen wir auch darauf hinzuweisen, welchen Status der Platz in Offenburg entsprechend dem Luftverkehrsgesetz hat, dazu der Auszug aus der AIP = Luftfahrthandbuch

Germany 6-1 Benutzung der Flugplätze

Landeplätze sind Flugplätze, die nach Art und Umfang
des vorgesehenen Flugbetriebs einer Sicherung durch einen Bauschutzbereich nach §12 des LVG nicht bedürfen und nicht nur als Segelfluggelände dienen. Die Landeplätze werden genehmigt als:

  • Landeplätze des allgemeinen Verkehrs ( Verkehrslandeplätze)
  • Landeplätze für besondere Zwecke (Sonderlandeplätze).

Germany 7-38 Aerodrome Directory

Offenburg
509' N48 27.0 E007 55,5
Apt. Operator (0781)204105 Fax (0781) 204185
Apt. Ops/PPR 54521, 56841, 58282, 9481419, 32441.
AIS Frankfurt/Main, MET- Stuttgart
02/20 2986 Asphalt, AUW-12
Right hand circuit rwy 02.
PPR Sat 1300-1500LT, Sun & Hol no lcl FLTs
<20 MIN) Night VFR: No
F-3. Jet. Oil: 80, 100, E80, E100

Daraus geht eindeutig hervor, EDTO ist ein Sonderlandeplatz ( Apt. Ops/PPR ) und dient nicht nur als Segelfluggelände. (s.o.) Das ist per Luftverkehrsgesetz festgelegt.
Die PPR-Regelung besagt, dass jeder freie Bürger dieser Welt, der über eine Pilotenlizenz und ein Luftfahrzeug verfügt beim Betreiber des Sonderlandeplatzes um eine Landung nachfragen kann. Dieses Recht kann ihm niemand verwehren, auch keine Stadtverwaltung Offenburg. Wie der Betreiber diese Anfrage entscheidet ist immer ihm selbst vorbehalten, eine verneinende Argumentation darf aber nicht geltendem Recht widersprechen.