Ergebnis Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans

Unseren Einwendungen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung gem.§ 3Abs.2 Baugesetzbuch und Ergebnis der Beratung des gemeinsamen Ausschusses wurde der Bi Pro Flugplatz Offenburg folgendes mitgeteilt.

Beim Südzubringer wird es sich um eine Bundesstraße handeln. Daher wird die endgültige Trassenführung in einem auf Antrag der Landesstraßenbauverwaltung durch das Reg. Präs. durchzuführenden Planfeststellungsverfahren festgelegt.Im Plan ist nur eine von mehreren möglichen Trassenführungen für den Südzubringer dargestellt. Die weiteren Varianten 5a, b, c und 6 sind in der Begründung auf einem Beiplan dargestellt (Kapitel 13.1.3) und verlaufen weiter südlich. Die Darstellung der nördlichsten Variante im Plan erfüllt lediglich eine Hinweisfunktion, um aufzuzeigen, wie diese Trasse zwischen Gewerbepark und Gefängnis verlaufen könnte und um sie von Bebauung freizuhalten. Im späteren Planfeststellungsverfahren werden alle Varianten der Trassenführung gegeneinander abgewogen.

Der Flugplatz wird bereits bisher als Sonderlandeplatz mit PPR (Prior Permission Required) betrieben  und soll erhalten werden. Die künftige Betriebsform des Flugplatzes kann im Flächennutzungsplan nicht festgelegt werden. Die Stadt Offenburg als Betreiber beabsichtigt jedoch keine Änderung der Betriebsform.

Ein Fachplaner für Flugplätze, der bereits in der Vergangenheit luftverkehrsrechtliche Anträge für die Stadt Offenburg bearbeitet hat, die AOM GmbH (Airport Obstacle Management ), hat die Situation des Flugplatzes bei einem Bau des Südzubringers gemäß Variante 4 ( Trassenführung nördlich der JVA ) überprüft und wie folgt Stellung genommen:

Bei einem Bau des Südzubringers entsprechend dieser Variante würde eine befestigte Start- und Landebahn mit einer Gesamtlänge von 860m verbleiben. Davon wären 700m bzw.710m als Start- und/oder Landelänge im eigentlichen Sinn nutzbar. Dies ist für einen Flugbetrieb mit Flugzeugen bis 2Tonnen ausreichend. Allerdings ist möglich, dass nicht alle bei den Vereinen vorhandenen Flugzeuge bis 2Tonnen ausreichend motorisiert sind, um auf dieser Landebahnlänge abzuheben.

Detailfragen der künftigen Betriebsweise des Flugplatzes sind im Planfeststellungsverfahren vertieft zu prüfen. Der Flächennutzungsplan trifft keine Vorentscheidung bezüglich der zu wählenden Trasse des Südzubringers.

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