Bürgerreferent (VM) Antwortschreiben, Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Sehr geehrter Herr Leonhardt,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 17. Januar 2023, in dem Sie einen Beschluss des Haupt- und Bauausschusses der Stadt Offenburg bzgl. des Sonderlandeplatzes Offenburg thematisieren.

Bitte haben Sie Verständnis, dass Herr Minister Hermann aufgrund der Vielzahl an Nachrichten nicht in der Lage ist jede Eingabe persönlich zu beantworten. Das Ministerbüro hat mich mit der Beantwortung beauftragt.

Gerne kann ich Ihnen, nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachreferat hier im Haus, dazu folgendes mitteilen.

Für die Genehmigung bzw. Änderung der Genehmigung des Sonderlandeplatzes Offenburg gemäß § 6 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig. Auch die Schließung eines Sonderlandeplatzes stellt sich als Änderung der Genehmigung gemäß § 6 LuftVG dar. Bei Änderung der Genehmigung sind u.a. die Interessen der Flugplatznutzer und ggf. Dritten in Abwägung zu bringen.

Wir bitten um Verständnis, dass das Ministerium für Verkehr Aufgrund der klar geregelten Zuständigkeit hier keine Prüfung des Einzelfalles vornimmt. Diese Aufgabe obliegt eben dem Regierungspräsidium.

Vor diesem Hintergrund darf ich Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen an das hierfür zuständige Regierungspräsidium Stuttgart zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Nele Schönau

Bürgerreferentin

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Dorotheenstraße 8

70173 Stuttgart

Internet: www.vm.baden-wuerttemberg.de

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