Antwort des Reg.-Präs. Freiburg, Schreiben vom 09.07.2022

Sehr geehrter Herr Leonhardt,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihren Hinweis bezüglich des Flugplatzes Offenburg.

Der Erhalt des Flugplatzes liegt, wie Ihnen sicherlich bekannt, nicht in unserer Zuständigkeit, sondern bei der Stadt Offenburg als Eigentümerin des Geländes.

Unserem Planungsauftrag liegt der Bedarfsplan des Bundes im Zuge des Bundesverkehrswegeplans 2030 zugrunde, in dem für die B 33 OU Elgersweier der vordringliche Bedarf festgestellt wurde.

Dieser hat als Anhang des Fernstraßenausbaugesetzes Gesetzescharakter. Die Notwendigkeit der Maßnahme wurde also geprüft und ist gegeben.

Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) werden alle Varianten bzgl. ihrer Auswirkungen auf die verschiedenen sogenannten Schutzgüter hin untersucht und bewertet.

Schutzgüter sind z.B. menschliche Gesundheit, biologische Vielfalt, Klima, Luft, Wasser, Boden etc. und werden natürlich auch für den Bereich des Flugplatzes sowohl erhoben als auch bewertet.

Die Ergebnisse aus der UVS können die Variantenentscheidung entscheidend beeinflussen, zudem können konkrete Beschränkungen oder Auflagen für die Trassen und deren Bau resultieren.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Steffen Hartmann

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